19.04.2024 | 14:00 – 18:00 Uhr
20.04.2024 | 09:00 – 14:00 Uhr
DGPRÄC Auffrischungskurs NiSV (ästhetische Anwendungen)
Nur für DGPRÄC Mitglieder
Teilnahmegebühr 280 €
für die Bereiche:
- § 5 Fachkunde zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen
- § 6 Fachkunde zur Anwendung von Hochfrequenzgeräten
- § 7 Fachkunde zur Anwendung von Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation
- § 8 Stimulation des Zentralen Nervensystems
- § 9 Fachkunde zur Anwendung von Ultraschall
Wie bereits mitgeteilt, gibt es lediglich für §5 (Laser) bereits ein von den Kammern konsentiertes Fortbildungscurriculum. Dabei gilt für Plastische Chirurg:innen und Dermatolog:innen, dass die Fachkunde zunächst mit dem Facharzt als erworben gilt. Wir gehen weiterhin davon aus, dass eine Auffrischung alle fünf Jahre und damit 5 Jahre nach bestandender Facharztprüfung erstmals erforderlich ist.
Die anderen Bereiche sind bis dato nicht durch die Kammern mit einer Mustercurriculum abgesichert. In der Regel wird auch hier Qualifikation mit entsprechender Weiterbildung und Fortbildung verlangt (vgl. oben bei den Paragraphen verlinkten Gesetzestext). Wie diese ausgestaltet sein sollte, ist also Stand heute offen. Wir möchten Ihre Sicherheit als Anwender angesichts der trotz allem zum 31.12.2022 greifenden Nachweispflicht mit unserem kurzfristigen Angebot erhöhen und zugleich einen Standard für die Anforderungen setzen. Dies über ein extra für Plastische und Ästhetische Chirurg:innen von der Sprecherin unserer Kommission Dr. Alexia Hoffmann mit Prof. Dr. Uwe Paasch entwickeltes Curriculum.
Noch eine Information für Mitglieder in der Weiterbildung und junge Fachärzt:innen. Die nun angebotenen Auffrischungskurse setzen auf die mit der Facharztbezeichnung für Plastische und Ästhetische Chirurgie erworbene Fachkunde auf. Wer also noch in der Weiterbildung über die NiSV geregelte devices anwenden möchte, müsste das Komplette Curriculum absolvieren und nicht „nur“ die Auffrischung. Diese ist für Plastische Chirurg:innen fünf Jahre nach der Facharztprüfung verpflichtend. Fortbildung kann natürlich auch davor nicht schaden …
Diese und andere Informationen haben wir in Reaktion auf zahlreiche Rückfragen für Sie auch im internen Bereich unserer Webseite unter Recht/ NiSV hinterlegt. Ihre Zugangsdaten sind die E-Mail über die Sie diese Nachricht erreicht und Ihr Passwort. Haben Sie dieses vergessen, so können Sie hier ein neues anfordern.